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Als Kleinunternehmer müssen Sie keine E-Rechnungen ausstellen. Aber das gilt nur, bis Sie zur Regelbesteuerung wechseln.

E-Rechnung für Kleinunternehmer: was nach § 19 UStG gilt.

Deshalb schreiben Sie schon heute E-Rechnungen, kostenlos. Der Hinweis nach § 19 UStG steht von selbst auf jeder Rechnung, und beim Wechsel ändern Sie nur einen Haken in Ihren Daten.

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Eine Frau mit grauem Haar und Brille sitzt an einem hellen Holzschreibtisch und schreibt am Laptop. Daneben stehen eine Tasse Kaffee und ein blaues Notizbuch.
Freiwillig mit E-Rechnung: Der Hinweis nach § 19 UStG steht von selbst auf jeder Rechnung. (KI-Bild)

Was für Kleinunternehmer gilt

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, muss keine E-Rechnungen ausstellen. Das Finanzministerium nennt Leistungen von Kleinunternehmern ausdrücklich als Ausnahme. Eine Papierrechnung oder ein PDF bleibt erlaubt, ein PDF per E-Mail weiterhin mit Zustimmung des Kunden.

Empfangen müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen trotzdem können, seit dem 1. Januar 2025. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach.

Das Risiko beim Wechsel

Wechselt ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung, gilt ab diesem Zeitpunkt die E-Rechnungspflicht wie für alle anderen Unternehmen, samt Übergangsfristen. Wer dann noch mit einer Word-Vorlage arbeitet, steht vor einem Umbau, oft mitten im Geschäftsjahr.

Warum freiwillig eine E-Rechnung

einfach-e-rechnung.eu kennt die Kleinunternehmerregelung: Ein Haken in Ihren Daten, und auf jeder Rechnung steht „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Auch bei Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland wählt die App den richtigen Fall.

Quelle: BMF, FAQ E-Rechnung, Fragen 4 und 12, Stand März 2026. Diese Seite ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Leistungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht ausgenommen. (BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?

Ja. Auch Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht. (BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)

Was passiert beim Wechsel zur Regelbesteuerung?

Ab dem Wechsel gilt die Pflicht zur E-Rechnung wie für alle anderen Unternehmen. (BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)

Ihre nächste Rechnung schreiben Sie sowieso.

Aber diesmal ohne Word und ohne Bauchweh.

Deshalb schreiben Sie sie gleich als E-Rechnung: kostenlos, geprüft und danach unveränderbar.

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