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Startseite › E-Rechnungspflicht

Bisher hat Ihre PDF-Rechnung für jeden Kunden gereicht. Aber für Rechnungen an Unternehmen endet das 2027 oder 2028.

E-Rechnungspflicht: wer, ab wann, was gilt.

Deshalb steht hier ohne Juristendeutsch, ab wann die E-Rechnungspflicht für Sie gilt. Und wie Sie heute schon kostenlos umstellen.

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Eine Frau im dunkelblauen Hosenanzug steht auf einem Gehweg vor einem Bürogebäude. Sie hält eine blaue Mappe unter dem Arm und schaut lächelnd auf ihr Smartphone.
Die Fristen kennen, bevor der Kunde fragt: ab 2027 bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. (KI-Bild)

Das Risiko zuerst

Wer heute Rechnungen aus Word oder Excel als PDF verschickt, verschickt keine E-Rechnung. Das Finanzministerium nennt sie „sonstige Rechnung“. Sie ist nur noch für eine Übergangszeit erlaubt, und per E-Mail nur, wenn Ihr Kunde zustimmt. Nach der Übergangszeit erkennt das Finanzamt Ihres Kunden sie nicht mehr als ordnungsmäßige Rechnung an.

Die Fristen

Seit oder abWas gilt
1. Januar 2025Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht.
bis 31. Dezember 2026Alle dürfen statt einer E-Rechnung noch eine sonstige Rechnung ausstellen: Papier immer, PDF per E-Mail nur mit Zustimmung des Empfängers.
1. Januar 2027Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, muss an andere Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen.
1. Januar 2028Die Übergangszeit endet für alle. Zwischen Unternehmen in Deutschland ist die E-Rechnung Pflicht.

Wer ausgenommen ist, unter anderem

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel ZUGFeRD ab Version 2.0.1 oder XRechnung. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, FAQ E-Rechnung, Fragen 2, 4, 7, 11 und 12, Stand März 2026; BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitte 14.1 und 15.2a). Diese Seite ist keine Steuerberatung.

ZUGFeRD-Rechnung erstellen

Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen bei Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland. (BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)

Muss ich E-Rechnungen schon empfangen können?

Ja, seit dem 1. Januar 2025. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür. (BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)

Darf ich bis dahin noch PDF-Rechnungen schicken?

Ja, in der Übergangszeit. Ein PDF per E-Mail aber nur, wenn Ihr Kunde zustimmt. (BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)

Gilt die Pflicht für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Rechnungen an Endverbraucher sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen. (BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)

Ihre nächste Rechnung schreiben Sie sowieso.

Aber diesmal ohne Word und ohne Bauchweh.

Deshalb schreiben Sie sie gleich als E-Rechnung: kostenlos, geprüft und danach unveränderbar.

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